Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026
Unternehmen | Zechlaser Technology GmbH |
Marke | LOEWENHERZ Real Estate |
Anschrift | Maria Feicht 1, 9555 Glanegg, Österreich |
Firmenbuch | FN 117286f, Landesgericht Klagenfurt |
Telefon | +43 676 4060884 |
info@loewenherz.estate | |
Web | www.loewenherz.estate |
Gewerbe | Immobilienmakler gemäß § 94 Z 35 GewO |
Aufsichtsbehörde | Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen |
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Zechlaser Technology GmbH, auftretend unter der Marke „LOEWENHERZ Real Estate“ (im Folgenden „LOEWENHERZ“), und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) im Rahmen der gewerblichen Immobilienvermittlung.
LOEWENHERZ ist ein konzessionierter Immobilienmakler gemäß § 94 Z 35 GewO und vermittelt Kauf-, Miet- und Pachtverträge über Immobilien jeder Art. Diese AGB werden mit Beginn der Geschäftsverbindung Vertragsbestandteil. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Vermittlungstätigkeit, Erfolgsbasis und Doppelmaklertätigkeit
LOEWENHERZ wird auf Erfolgsbasis tätig. Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Vermittlungsprovision verpflichtet, sofern das vermittelte Geschäft durch die vertragsgemäße, verdienstliche Tätigkeit von LOEWENHERZ mit einem Dritten zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§ 7 MaklerG).
Eine Tätigkeit als Doppelmakler ist im Bereich des Immobilienkaufs sowie bei der Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten und Pachtverhältnissen zulässig und marktüblich. Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gelten die besonderen Bestimmungen des Bestellerprinzips (siehe Punkt 4).
Sofern zwischen LOEWENHERZ und dem Abgeber (Verkäufer/Vermieter/Verpächter) ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht, wird der Auftraggeber unaufgefordert und nachweislich darauf hingewiesen (§ 6 Abs. 4 MaklerG).
3. Provisionsregelung beim Immobilienkauf
Diese Regelung gilt für Kauf, Verkauf oder Tausch von Immobilien oder Anteilen daran, einschließlich Wohnungseigentum (auch in Gründung), Unternehmen, Superädifikate sowie für Optionen auf solche Geschäfte. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis einschließlich übernommener Lasten.
Es gelten die Höchstprovisionssätze der Immobilienmaklerverordnung (IMV). Die Vermittlungsprovision beträgt – jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer – wie folgt:
- Kaufpreis bis € 36.336,42: maximal 4 % vom Kaufpreis – jeweils vom Käufer und vom Verkäufer.
- Kaufpreis von € 36.336,43 bis € 48.448,50: pauschal € 1.453,46 – jeweils vom Käufer und vom Verkäufer.
- Kaufpreis ab € 48.448,51: maximal 3 % vom Kaufpreis – jeweils vom Käufer und vom Verkäufer.
- Bei Optionsvereinbarungen reduziert sich die Provision auf 50 % der vorstehenden Sätze; sie wird auf die Kaufprovision angerechnet, wenn die Option ausgeübt wird.
Soweit zwischen LOEWENHERZ und dem Auftraggeber im Einzelfall keine niedrigeren Sätze schriftlich vereinbart werden, gelten die genannten Höchstsätze als vereinbart.
4. Provisionsregelung bei Wohnungsmietverträgen (Bestellerprinzip)
Bestellerprinzip seit 1. Juli 2023 Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gilt seit 1. Juli 2023 das gesetzlich verankerte Erstauftraggeberprinzip (§ 17a MaklerG). Eine Maklerprovision darf nur jener Vertragspartei verrechnet werden, die LOEWENHERZ zuerst mit der Vermittlung beauftragt hat. Eine Überwälzung auf die andere Vertragspartei oder eine Teilung der Provision ist unzulässig. |
In der Praxis ist Erstauftraggeber regelmäßig der Vermieter. Wohnungssuchende, die auf ein von LOEWENHERZ inseriertes oder bereits im Portfolio geführtes Objekt reagieren, schulden in diesem Fall keine Provision. Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden setzt voraus, dass dieser LOEWENHERZ vor Bekanntgabe eines konkreten Objekts ausdrücklich und schriftlich mit einem individuellen Suchauftrag betraut hat und das vermittelte Mietobjekt zu diesem Zeitpunkt weder LOEWENHERZ noch dem Vermieter bekannt war.
Höchstprovisionssätze (zzgl. 20 % USt)
- Unbefristete Mietverträge oder Befristung über 3 Jahre: maximal 2 Bruttomonatsmieten.
- Befristete Mietverträge bis 3 Jahre: maximal 1 Bruttomonatsmiete.
- Bei Verlängerung eines befristeten Vertrags auf über 3 Jahre oder bei Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag: Ergänzung auf den Höchstbetrag, jedoch maximal eine zusätzliche halbe Bruttomonatsmiete.
Der Bruttomietzins setzt sich aus Haupt- bzw. Untermietzins, anteiligen Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie Anteilen für besondere Aufwendungen (z. B. Lift) und Entgelten für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zusammen. Die Umsatzsteuer ist in die Bemessungsgrundlage nicht einzurechnen. Heizkosten bleiben bei Wohnungen, die den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegen, außer Betracht.
5. Provisionsregelung bei Geschäftsräumen und Gewerbeobjekten
Bei der Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten, Gewerbeflächen, Lagerflächen, Praxen, Kanzleien und vergleichbaren Nutzungseinheiten gilt das Bestellerprinzip nicht. LOEWENHERZ kann hier sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter Provision in Rechnung stellen.
Die Höchstprovisionssätze (jeweils zuzüglich 20 % USt) lauten:
- Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre: 3 Bruttomonatsmieten je Vertragspartei.
- Befristung von mindestens 2 bis 3 Jahren: Vermieter 3 BMM / Mieter 2 BMM.
- Befristung kürzer als 2 Jahre: Vermieter 3 BMM / Mieter 1 BMM.
6. Provisionsregelung bei Pachtverträgen
Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Pachtzins. Die Vermittlungsprovision beträgt (jeweils zuzüglich 20 % USt):
- 5 % des auf 5 Jahre entfallenden Pachtzinses.
- 3 % des Gegenwertes bei Vermittlung von Pachtzubehör.
- Bei unbefristeter Unternehmenspacht (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft): das Dreifache des monatlichen Pachtzinses.
7. Besondere Vergütungstatbestände gemäß § 15 MaklerG
Ein Anspruch auf das vereinbarte Honorar als Vergütungsbetrag im Sinne des § 1336 ABGB besteht – über die ordentliche Erfolgsprovision hinaus – auch in folgenden Fällen:
- Das im Vermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft kommt wider Treu und Glauben deshalb nicht zustande, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für den Geschäftsabschluss erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt.
- Mit dem von LOEWENHERZ vermittelten Dritten kommt anstelle des im Vermittlungsauftrag bezeichneten Geschäfts ein anderes, zweckgleichwertiges Geschäft zustande (z. B. Kauf statt Miete), sofern die Vermittlung eines solchen Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LOEWENHERZ fällt.
- Das Geschäft kommt nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer dritten Person zustande, weil der Auftraggeber dieser Person die ihm von LOEWENHERZ bekannt gegebene Geschäftsgelegenheit mitgeteilt hat, oder es kommt nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer von diesem informierten weiteren Person zustande.
- Das Geschäft kommt mit dem vermittelten Dritten nicht zustande, weil ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
- Bei einem Alleinvermittlungsauftrag: dieser wird vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst; oder das Geschäft kommt während der Laufzeit des Alleinvermittlungsauftrags durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers oder auf andere Weise unter Umgehung von LOEWENHERZ zustande.
8. Mitwirkungs- und Informationspflichten der Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, LOEWENHERZ alle für die Vermittlung wesentlichen Informationen, Unterlagen und Tatsachen zur Immobilie unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verkäufer und Vermieter geben LOEWENHERZ Personen, die sich während der Laufzeit eines Alleinvermittlungsauftrags direkt an sie wenden, unverzüglich bekannt.
Der Verkäufer/Vermieter ermächtigt LOEWENHERZ, bei Behörden und Hausverwaltungen zweckdienliche Auskünfte einzuholen, analoge und digitale Kopien anzufertigen, das Objekt mit Texten, Fotos und Videos in Druckwerken, im Internet und in Schaukästen zu bewerben sowie ein Verkaufs- bzw. Vermietungsschild oder Werbebanner am Objekt anzubringen.
Im Rahmen eines Alleinvermittlungsauftrags verpflichtet sich LOEWENHERZ, sich nach Kräften für die Vermittlung der Immobilie einzusetzen und den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Bemühungen zu informieren.
9. Beratungsempfehlung
Aufgrund der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Komplexität von Immobiliengeschäften im Einzelfall empfiehlt LOEWENHERZ ausdrücklich die Hinzuziehung eines Steuerberaters, Rechtsanwalts und/oder Notars. LOEWENHERZ erbringt keine steuer- oder rechtsberatende Tätigkeit.
10. Verbraucherinformation und Rücktrittsrechte
10.1 Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjekts abgegeben und dient das Vertragsobjekt – eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder eine zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus geeignete Liegenschaft – der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen, kann er binnen einer Woche schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit der Rücktrittsbelehrung und der Übergabe einer Zweitschrift der Vertragserklärung; sie endet jedenfalls einen Monat nach der erstmaligen Besichtigung.
10.2 Rücktrittsrecht bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz (§ 3 KSchG / § 11 FAGG)
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumen von LOEWENHERZ noch in einer Geschäftsverbindung abgegeben, die er selbst angebahnt hat, oder wurde die Vertragserklärung im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon, Internet) abgegeben, kann er binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich zurücktreten. Die Frist beginnt erst mit Aushändigung der Rücktrittsbelehrung und einer Vertragsurkunde, die Namen und Anschrift von LOEWENHERZ sowie die zur Identifizierung des Vertrags erforderlichen Angaben enthält.
Bei fehlender Rücktrittsbelehrung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss. Wird die Belehrung innerhalb dieser zwölf Monate nachgeholt, endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach Erhalt der Urkunde. Ein Musterrücktrittsformular ist diesen AGB als Anlage beigefügt; der Rücktritt ist an keine Form gebunden, maßgeblich ist das Versanddatum.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass LOEWENHERZ vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist tätig wird, und bestätigt er die Kenntnis seines damit verbundenen Verlustes des Rücktrittsrechts, erlischt sein Rücktrittsrecht hinsichtlich der Vermittlungsvereinbarung mit vollständiger Vertragserfüllung durch LOEWENHERZ.
10.3 Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände (§ 3a KSchG)
Treten ohne Veranlassung des Verbrauchers maßgebliche Umstände, die LOEWENHERZ als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder in erheblich geringerem Ausmaß ein, kann der Verbraucher binnen einer Woche schriftlich vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Maßgebliche Umstände sind insbesondere die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, steuerrechtliche Vorteile, eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit.
Die Frist beginnt mit Erkennbarkeit des Nichteintritts, sofern der Verbraucher schriftlich über dieses Rücktrittsrecht belehrt wurde. Sie endet jedenfalls einen Monat nach beidseitig vollständiger Vertragserfüllung.
10.4 Rücktrittsrecht beim Bauträgervertrag (§ 5 BTVG)
Bei Bauträgerverträgen kann der Erwerber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rücktrittsbelehrung zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls sechs Wochen nach Vertragsabschluss.
11. Nebenkosten beim Immobilienkauf
Neben der Vermittlungsprovision fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an. Hierzu zählen insbesondere die gesetzliche Grunderwerbsteuer (in der Regel 3,5 % des Kaufpreises; bei Übertragungen innerhalb der Familie gelten reduzierte Sätze nach dem Stufentarif des GrEStG), die Grundbucheintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) sowie die Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung durch Rechtsanwalt oder Notar.
Bei Finanzierung durch ein Hypothekardarlehen erhöhen sich die Nebenkosten um zumindest 1,2 % der Eintragungssumme (Pfandrechtseintragungsgebühr) sowie um Kosten der Urkundenerrichtung, Barauslagen und allfällige Schätzungskosten nach Sachverständigentarif. Bei Grundstücken können Aufschließungs- und Anschlusskosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon, Fernwärme) anfallen, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Übernahmen von Förderungen können ebenfalls mit Kosten verbunden sein.
Die Nebenkosten bewegen sich erfahrungsgemäß zwischen rund 8 % und 12 % des Kaufpreises, im Einzelfall können sie davon abweichen. LOEWENHERZ stellt im Rahmen der Vertragsanbahnung eine individuelle, schriftliche Aufstellung der zu erwartenden Kosten gemäß § 30b KSchG zur Verfügung.
12. Nebenkosten beim Immobilienverkauf
Gewinne aus Immobilienveräußerungen unterliegen grundsätzlich der Immobilienertragsteuer (derzeit 30 %). Ausnahmen, insbesondere die Hauptwohnsitz- und die Herstellerbefreiung, sowie etwaige steuerliche Optimierungen sind mit dem Steuerberater abzuklären.
13. Nebenkosten bei Miete und Pacht
Bei Mietverträgen über Wohnungen entfällt die Vergebührungspflicht seit 11. November 2017. Bei sonstigen Bestandsverträgen (z. B. Geschäftsraummiete, Pacht) beträgt die Rechtsgeschäftsgebühr 1 % der über die Vertragsdauer anfallenden Bruttomiet- bzw. Bruttopachtzinse, bei unbestimmter Vertragsdauer höchstens das Dreifache des Jahresbruttomiet- bzw. Jahresbruttopachtzinses. Daneben können Kosten für die Vertragserrichtung anfallen.
14. Energieausweispflicht (EAVG 2012)
Eigentümer sind nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 verpflichtet, Käufern, Mietern oder Pächtern bereits rechtzeitig vor Abgabe einer Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis oder eine vollständige Kopie davon vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Bei Nichteinhaltung können Gewährleistungs-, Verbesserungs-, Preisminderungs- oder Wandlungsansprüche entstehen.
Ausgenommen sind insbesondere folgende Gebäude: nur frostsicher beheizte Gebäude, rein religiös genutzte Gebäude, freistehende Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, ausschließlich saisonal genutzte Gebäude, Gebäude, die spätestens drei Jahre nach Kauf abgerissen werden, provisorisch für maximal zwei Jahre genutzte Gebäude sowie Gebäude, die überwiegend durch Abwärme temperiert werden.
15. Datenschutzinformation gemäß DSGVO
Der Schutz personenbezogener Daten ist LOEWENHERZ ein zentrales Anliegen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen DSG.
Verantwortlicher | Zechlaser Technology GmbH (Marke: LOEWENHERZ Real Estate) |
Datenschutzbeauftragter | Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt, da keine gesetzliche Bestellpflicht besteht. |
Zweck der Verarbeitung | Interessenten- und Kundenverwaltung im Rahmen der Immobilienvermittlung, einschließlich der automationsunterstützt erstellten und archivierten Korrespondenz und Vertragsdokumente. |
Rechtsgrundlage | Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). |
Speicherdauer | Während der Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insb. UGB, BAO: bis zu 7 Jahre) bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche nicht abgelaufen sind. |
Empfängerkategorien
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im für die Vertragsabwicklung erforderlichen Umfang weitergegeben. Empfänger können sein: an der Geschäftsabwicklung beteiligte Dritte (potenzielle Vertragspartner, weitere Makler, Vermittlungsplattformen, Hausverwaltungen, Finanzierungsunternehmen, Versicherungen, Behörden und sonstige Stellen, die Auskünfte über das Objekt erteilen oder benötigen); Dienstleister von LOEWENHERZ (insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte, IT-Dienstleister, Lohnverrechnung) sowie Behörden (Sozialversicherung, Finanzamt, Datenschutzbehörde, sonstige Behörden) im Rahmen gesetzlicher Mitwirkungspflichten oder zur Rechtsdurchsetzung.
Eine Übermittlung in Drittländer (außerhalb der EU/des EWR) erfolgt nur in unbedingt erforderlichen Anlassfällen (z. B. zur Einholung von Urkunden aus Drittstaaten). Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt. Daten werden nicht zu Werbezwecken weitergegeben.
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21). Die Geltendmachung erfolgt schriftlich an die oben genannte Adresse oder per E-Mail.
Bei Verdacht eines Verstoßes gegen das Datenschutzrecht besteht ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien (dsb@dsb.gv.at).
Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtend; sie ist jedoch erforderlich, damit das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz von LOEWENHERZ in 9555 Glanegg. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen des § 14 KSchG.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt § 6 KSchG.
Bei Streitigkeiten besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu nutzen sowie sich an die einschlägige Schlichtungsstelle (z. B. den Internet Ombudsmann oder die WKO-Schlichtung) zu wenden.
LOEWENHERZ Real Estate · Eine Marke der Zechlaser Technology GmbH